Opalenburg Special 7

Stehen alle Funktionsträger unter der Kontrolle und Aufsicht der BaFin?

Nach den Vorschriften des KAGB werden ausschließlich die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert und beaufsichtigt.

Seit Registrierung am 9. Dezember 2014 wird die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert und steht unter der staatlichen Aufsicht der BaFin.

Die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH ist als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft der Opalenburg Fonds durch die BaFin registriert.